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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SOCOTEC Certification Deutschland GmbH

 

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die Geschäftsbeziehungen der SOCOTEC Certification Deutschland GmbH (nachfolgend „SOCOTEC Certification Deutschland“ genannt) bestimmen sich zu seinem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach denen im Angebot, schriftlichen Zertifizierungsvertrag und nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Zertifizierungsverträge, die zwischen der SOCOTEC Certification Deutschland und ihren Kunden geschlossenen werden, soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Ändern sich während der Vertragslaufzeit die AGBs, ist SOCOTEC Certification Deutschland berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen AGBs zugrunde zu legen.

Ein Zertifizierungsvertrag zwischen SOCOTEC Certification Deutschland und dem Kunden kommt dann zustande, wenn dieser von beiden Parteien unterschrieben wird.

Zu von den AGB abweichenden Individualvereinbarungen sind nur gesetzliche Vertreter berechtigt.

Abweichende Geschäftsbedingungen werden von der SOCOTEC Certification Deutschland nicht anerkannt, es sei denn, dieses wird von der SOCOTEC Certification Deutschland schriftlich bestätigt. Aus einem Schweigen der SOCOTEC Certification  Deutschland kann nicht auf eine Zustimmung zu den abweichenden Geschäftsbedingungen geschlossen werden.

Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen der Mitarbeiter von SOCOTEC Certification Deutschland oder von beauftragten Dritten sind nur dann bindend, wenn sie von SOCOTEC Certification Deutschland schriftlich bestätigt werden.

Der Gegenstand des Auftrages ist im Zertifizierungsvertrag festgelegt.

 

2. Durchführung des Auftrages, Erfüllung, Verzug

Der Auftrag wird auf der Grundlage des jeweiligen Standes der Technik und Erkenntnissen ausgeführt. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Kunden in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare oder Übersetzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Benötigt SOCOTEC Certification Deutschland zur Erfüllung des Auftrages Unterlagen des Kunden, eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung, so beginnt die Durchführung des Auftrages erst nach deren Eingang. SOCOTEC Certification Deutschland kommt nur in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Hindernissen, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung sowie sonstige unabwendbare Ereignisse, tritt Verzug nicht ein. Die Frist
verlängert sich entsprechend, und der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Hindernisse SOCOTEC Certification Deutschland die Erfüllung des Auftrages unmöglich, so wird es von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

Der Kunde kann Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn SOCOTEC Certification Deutschland Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Die Auftragserfüllung tritt ein mit Übermittlung des schriftlichen Ergebnisses des Auftrages (Tag des Poststempels) oder mit tatsächlicher Zurverfügungstellung. Die Überlassung von Vorabberichten hat keine Erfüllungswirkung und begründet keine Haftung.

 

3. Archivierung

Im Rahmen des Auftrages erstellte Prüfberichte und relevante Kundendokumentation werden zwei Zertifizierungszyklen lang bei SOCOTEC Certification Deutschland archiviert. Eine längerfristige Aufbewahrungspflicht kann sich durch nationale oder internationale Vorschriften ergeben.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Für die Berechnung der Leistungen gelten die vereinbarten Gebühren, die im Rahmen des Leistungsangebotes von SOCOTEC Certification Deutschland festgelegt sind. Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung wird, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer erhoben. Die Gebühren sind nach Zugang der Rechnung spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

SOCOTEC Certification Deutschland behält sich vor, nach eigenem Ermessen gesonderte Zahlungs-bedingungen zu vereinbaren, insbesondere können Vorauskasse, Teilzahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen verlangt werden. Bei Zahlungsverzug kann SOCOTEC Certification Deutschland ab Fälligkeit für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend machen. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.

Leistet der Kunde trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keinen Kostenausgleich, ist SOCOTEC Certification Deutschland zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Zusammenhang muss der Kunde bereits erbrachte Leistungen ungeachtet der eventuellen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch SOCOTEC Certification Deutschland bezahlen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich begründet mitzuteilen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SOCOTEC Certification Deutschland anerkannt sind. Entsprechendes gilt für den Kunde, der Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Gehört der Kunde nicht zu den Vorgenannten steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, sofern seine Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, wie seine Verpflichtungen.

 

5. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz

SOCOTEC Certification Deutschland verpflichtet sich, alle Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln. Weiterhin verpflichtet sich SOCOTEC Certification Deutschland im Rahmen einer gesetzlichen Informationspflicht oder einer vertraglichen Berechtigung den Kunden, sofern nicht gesetzlich verboten, zu unterrichten.

Jeder Mitarbeiter von SOCOTEC Certification Deutschland sowie alle von der Gesellschaft beauftragten Dritten haben eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet. Diese beinhaltet, dass alle Daten von Personen, Daten von Zertifizierungsaudits und alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben der Zertifizierungsstelle erhaltenen Informationen klassifiziert werden, vertraulich zu behandeln sind und einer strikten Geheimhaltung gegenüber Dritten unterliegen. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist jede Partei zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche oder regulatorische Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind gesondert abrufbar unter www.socotec-certification-international.de/datenschutz. Kontaktdaten des Kunden, insbesondere die E-Mail-Adresse der Ansprechpartner wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Werbezwecke genutzt. Der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden, Informationen zum Werbewiderspruch sind auch abrufbar unter www.socotec-certification-international.de/datenschutz.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat für die Bereitstellung einen kompetenten Auditbeauftragten zu sorgen, der zur Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung verfügbar sein muss. Er ist verpflichtet, über alle für die Begutachtung seines Managementsystems maßgeblichen Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Alle internen Dokumente, Daten und Aufzeichnungen des zu begutachtenden Systems müssen vor und während der Begutachtung vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Stellt der Kunde die für die Zertifizierung erforderlichen Dokumente nicht, nicht vollständig oder nicht im vereinbarten Zeitrahmen bereit, behält SOCOTEC Certification Deutschland sich das Recht vor, dem Kunden den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen verfügbar und auf das Audit vorbereitet sein. Der Kunde ist nach vorheriger Information durch SOCOTEC Certification Deutschland verpflichtet die Teilnahme von Beobachtern (z. B. Akkreditierungs-Auditoren oder Auditoren in Ausbildung) am Audit zu gestatten. SOCOTEC Certification Deutschland Auditoren müssen von einem Betreuer begleitet werden, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung zwischen dem Auditteamleiter und dem Kunden. Der (die) Betreuer kann (können) zur Unterstützung des Audits für die Begleitung des Auditteams abgestellt werden. Das Auditteam muss sicherstellen, dass die Betreuer den Auditprozess und das Auditergebnis weder behindern noch beeinflussen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle externen Beanstandungen und die Umsetzung der entsprechenden Korrekturmaßnahmen bezüglich seines zu begutachtenden Managementsystems aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zum folgenden Audit bereitzuhalten. Ist die Ausführung des Auftrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zum vereinbarten Termin nicht möglich, behält sich SOCOTEC Certification Deutschland vor, dem Kunden den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen; dies ist grundsätzlich der Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen (jeweils bezogen auf den betroffenen Termin) und berechnet sich wie folgt:

  • Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 14 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 20 Prozent des Auftragswerts berechnet.
  • Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 5 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 50 Prozent des Auftragswerts berechnet.
  • Erfolgt die Terminaufhebung weniger als fünf Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin wird der volle Auftragswert berechnet.

Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch eine Pflichtverletzung des Auftraggebers Verzögerungen, behält sich SOCOTEC Certification Deutschland vor, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zum vereinbarten Stundensatz abzurechnen. Nach Erteilung des Zertifikates ist der Kunde verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen seines Managementsystems, die eine erneute Begutachtung und Neubewertung der erteilten Zertifizierung notwendig machen könnten, unverzüglich SOCOTEC Certification Deutschland mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Änderungen der Rechts- oder Organisationsform, der wirtschaftlichen oder der Besitzverhältnisse
  • Änderungen in Organisation und Management (z.B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal),
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit,
  • Änderungen der Struktur und/oder des Geltungsbereiches des Managementsystems sowie der Kernprozesse,
  • Änderungen bezüglich Kontaktadressen und Standorte,
  • Änderungen des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Tätigkeitsfeldes und
  • wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse.

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit der Auftragsannahme durch SOCOTEC Certification Deutschland. SOCOTEC Certification Deutschland ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % der Auftragssumme als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, falls nach Beauftragung einer Leistung diese nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beauftragung abgerufen wird. SOCOTEC Certification Deutschland erhebt für seine Leistungen Entgelte, die sich nach dem Aufwand richten, der für die Abwicklung des jeweiligen Auftrages erforderlich ist. Personalkosten werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. SOCOTEC Certification Deutschland behält sich vor, unabhängig davon Pauschalvergütungen zu vereinbaren.

 

7.Urheberrechte

SOCOTEC Certification Deutschland stehen an den von ihrem erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen etc. die Urheberrechte zu.

 

8. Haftung

Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet SOCOTEC Certification Deutschland gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet SOCOTEC Certification Deutschland nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und zwar maximal bis zur Höhe von 250.000,00 EUR. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Das betrifft insbesondere die Erfüllung der Verpflichtungen zur Prüfung und Überwachung lege Artis gemäß internationaler Prüfnormen (insbesondere ISO/IEC 17021, ISO/IEC 17065, ISO/IEC 17020, ISO/IEC 17024 und weiterer Akkreditierungsregeln). Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von SOCOTEC Certification Deutschland.

 

9. Kündigung

SOCOTEC Certification Deutschland kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wichtige Gründe, die SOCOTEC Certification Deutschland zur Kündigung berechtigen, sind unter anderem:

  • Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Kunden
  • wenn der Kunde in Schuldnerverzug gerät
  • wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät

Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages durch SOCOTEC Certification Deutschland und den Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dass sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurde. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, so steht SOCOTEC Certification Deutschland eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.

In allen anderen Fällen behält SOCOTEC Certification Deutschland den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt jedoch nur unter Abzug ersparter Aufwendungen.

10. Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese AGB ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von SOCOTEC Certification Deutschland.

Stand 31.07.2020