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Neue zusätzliche Prüfverpflichtung nach IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen – keine Berücksichtigung von Schwellenwerten

Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben die Verpflichtung, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informations-­technischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen. Das BSIG benennt nach Umsetzung des 2. IT-Sicherheitsgesetzes im neuen § 8a Absatz 1a BSIG nun auch ausdrücklich den Einsatz von Systemen zur Angriffs­­erkennung (SzA). Das IT-SiG 2.0 definiert Angriffs­erkennungs­­­­systeme als „durch technische Werkzeuge und organisatorische Einbindung unterstützte Prozesse zur Erkennung von Angriffen auf informationstechnische Systeme“.

Derartige Systeme stellen eine effektive Maßnahme zur (frühzeitigen) Erkennung von Cyber-Angriffen dar und unterstützen insbesondere die Schadensreduktion und Schadensvermeidung.

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen müssen bereits einen von der Bundesnetzagentur veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog umsetzen. Nun werden sie durch eine Ergänzung im EnWG zusätzlich zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung und zu einem entsprechenden Nachweis gegenüber dem BSI verpflichtet. Gemäß § 11 Absatz 1f EnWG müssen sie dem BSI erstmalig am 1. Mai 2023 und danach alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen nach § 11 Absatz 1e EnWG nachweisen.

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Für wen gilt die Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung?

  • Betroffen sind alle Unternehmen und Organisationen, die Kritische Infrastrukturen betreiben.
     
  • Zu den Bertreibern Kritischer Infrastrukturen zählen Unternehmen und Organisationen, die eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen haben. Dazu gehören die Sektoren Energie, Wasser, Transport, Verkehr, Ernährung, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Telekommunikation und Informationstechnik. Der Sektor der Siedlungsabfallentsorgung gilt neuerdings ebenfalls als KRITIS-Betreiber.
     
  • „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ und deren Zulieferer sind mit dem Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung nach IT-SiG 2.0 ebenfalls neu hinzugekommen.

IT-SiG 2.0 Spezialbereich: Energiesektor

  • Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die nach der Rechtsverordnung gemäß § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes als Kritische Infrastruktur gelten, haben gemäß § 11 Absatz 1e EnWG dem BSI erstmalig am 1. Mai 2023 und danach alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen nach § 11 Absatz 1f EnWG nachzuweisen.
     
  • Für Energienetzbetreiber und -anlagenbetreiber besteht daher eine neue Prüfverpflichtung. Die Prüfung der Systeme zur Angriffserkennung ist nicht in die Zertifizierungsverfahren nach dem IT-Sicherheitskatalog integriert. Vielmehr ist eine zusätzliche Prüfung notwendig.
     
  • Auch kleine und mittelgroße Stadtwerke als Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die unterhalb der Schwellenwerte gemäß BSI-KritisV liegen, müssen dies Anforderung umsetzen und nachweisen, denn die Schwellenwerte finden keine Berücksichtigung.
     
  • Das BSI hat auf ihrer Webseite eine neue Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) veröffentlicht.
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Erfahrene Prüfer:innen für KRITIS und § 8a (3) BSIG.

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Prüfnachweis für Systeme zur Angriffserkennung mit SOCOTEC Certification Deutschland

SOCOTEC Certification Deutschland GmbH erfüllt als DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle die Anforderungen einer prüfenden Stelle nach BSI.

Wir haben Prüfer:innen mit langjähriger Erfahrung in der Auditierung von Managementsystemen und Anlagen Kritischer Infrastrukturen. Sie verfügen zusätzlich über die entsprechende Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG. Branchenexperten runden unser Profil ab.


Unsere Vorgehensweise

  • Planung und Vorbereitung der Prüfung
  • Optional Stellung von Branchenexperten
  • Durchführung der Prüfung zur Nachweiserbringung
  • Erstellung der vom BSI geforderten Nachweisdokumente

Erfahren Sie, wie wir interne Audits für Angriffserkennungssysteme durchführen und die Schritte zur Zertifizierung von Angriffserkennungssystemen! 
 

Erfahren Sie mehr über unser Zertifizierungsverfahren

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