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SOCOTEC Certification Deutschland
ist erfolgreich akkreditiert für §11 Abs. 1b EnWG

Do., 01.02.2024 - 10:57

Mit Absatz 1b hat der Gesetzgeber eine neue Vorschrift in § 11 EnWG eingefügt, die sich an die Betreiber von Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur nach der BSI-Kritisverordnung bestimmt wurden, richtet. 

Die Aufnahme von Schutzstandards für diese Energieanlagen ist notwendig, um einen umfassenden Schutz für den Netzbetrieb sicherstellen zu können. Betreiber von Energieanlagen, die mit dem öffentlichen Versorgungsnetz verbunden sind, werden verpflichtet, dort, wo eine Gefährdung für den Netzbetrieb möglich ist, ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Vorteile moderner IKT auch in Zukunft sicher nutzen zu können.

SOCOTEC Certification Deutschland ist für Zertifizierungen gem. dem IT-Sicherheitskatalog §11 Abs. 1b akkreditiert. Gerne bieten wir Ihnen ein entsprechendes Audit an!

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